Es spielt keine Rolle, auf welchem Weg der Antrag zu Ihnen kommt. RAVVEN erkennt fehlende Unterlagen wie eine Ausweiskopie oder eine erforderliche Unterschrift in Echtzeit. In diesem Fall stößt RAVVEN einen Nebenprozess an und der Antragssteller wird mit einer individuellen Nachricht aufgefordert, die fehlenden Unterlagen zwecks weiterer Bearbeitung nachzureichen. RAVVEN kann aber auch anhand von definierten Ausschlusskriterien automatisiert Ablehnungen erstellen, wenn zum Beispiel ein Insolvenzverfahren läuft.
RAVVEN lässt als Sicherheitsregel immer einen Ausstieg aus der Dunkelverarbeitung zu, wenn manuelle Klärung durch einen Sachbearbeiter notwendig ist. Hierzu wird dem Team oder Sachbearbeiter der Vorgang mit einer klaren Vorgangsbeschreibung zugeleitet. Dies kann z. B. dann notwendig sein, wenn der Antragssteller unter einer Vormundschaft (Bestallungsurkunde) steht oder Klärung bei unklarer Todesfallfestlegung erfolgen muss.
Sofern keine Regel betroffen ist, die eine Ablehnung oder manuelle Bearbeitung vorschreibt, kann der Antrag nun positiv genehmigt werden. Dabei geben Sie die Genehmigungsvoraussetzungen vor, wie z. B. positive Bonität oder auch Spielräume für einen Bonitätsindex.
Sowohl bei Genehmigung als auch Ablehnung des Bausparantrages erfolgt eine finale Kommunikationsaktion mit dem Antragsteller, Ihrer IT sowie dem Sachbearbeiter. RAVVEN stellt ein Genehmigungs- oder Ablehnungsschreiben an den Antragssteller, überführt den Vorgang in Ihr Kernsystem zur Einstellung in das Archiv oder CRM-System und informiert Ihren Sachbearbeiter über den Vorgang. Dabei geben Sie RAVVEN vor, welche Ausführungswünsche Sie haben.